GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 11 EU-VerschG Gerichtliche Überprüfung der Barabfindung
Materialien: Stammfassung: GesRÄG 2007 (BGBl I 2007/72), RV 171 BlgNR 23. GP 31.
Literatur: Eckert, Internationale Zuständigkeit nach der EuGVVO bei Kapitalgesellschaften, ecolex 2003, 76; Frotz/Kaufmann, Grenzüberschreitende Verschmelzungen2 (2012); Hable/Gassner, EU-Verschmelzungsgesetz (2007); Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 (2010); Kaufmann, Das Austrittsrecht des Minderheitsgesellschafters nach dem EU-VerschG, RWZ 2008, 203; Talos/Winner, EU-Verschmelzungsgesetz2 (2016).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Ausschluss der Anfechtung | |
III. | Antragsberechtigung | |
IV. | Überprüfungsverfahren | |
V. | Unterwerfungserklärung |
I. Allgemeines
1
Das Austrittsrecht des widersprechenden Gesellschafters iVm einer angemessenen Barabfindung stellt die österreichische Lösung im Hinblick auf einen effektiven Minderheitenschutz im Rahmen von grenzüberschreitenden Verschmelzungen dar. Diese spezifische Art des Minderheitenschutzes wird dem nationalen Gesetzgeber von der IntFusionsRL nicht vorgeschrieben. § 11 EU-VerschG regelt die Überprüfung der Barabfindung des ausscheidenden Gesellschafters, während § 12 EU-VerschG die Überprüfung des Umtauschverhältnisses zum Inhalt hat und somit voraussetzt, dass dem Antragsteller weiterhin Ge...