GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 74
Materialien: Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 83; HHB 272 BlgHH 17. Sess 3.
Literatur: Apfelthaler/Damböck, Bilanzierung von Nachschüssen, RWZ 2000, 233; Reich-Rohrwig, Grundsatzfragen der Kapitalerhaltung bei AG, GmbH sowie GmbH & Co KG (2004); Thiery, Nachschüsse, Zuschüsse und eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen in der GmbH-Bilanz, in FS Frotz (1993) 841.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Normzweck | ||
II. | Voraussetzungen für die Rückzahlung | ||
A. | Keine Deckung einer Unterbilanz (Abs 1) | ||
B. | Rückzahlungsbeschluss (Abs 2) | ||
C. | Volleinzahlung der Stammeinlage (Abs 3) | ||
III. | Rückzahlung | ||
A. | Haftungsverhältnisse (Abs 4) | ||
B. | Nachschussrahmen (Abs 5) | ||
IV. | Bilanzielle Behandlung |
I. Normzweck
1
§ 74 befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen die Rückzahlung von Nachschüssen an die Gesellschafter möglich ist (Abs 1–3). Daneben sieht Abs 4 Regelungen für den Fall vor, dass die Rückzahlung in unzulässiger Weise erfolgte. Abs 5 normiert das Wiederaufleben der Nachschusspflicht nach der Rückzahlung und Abs 6 trifft Regelungen zur bilanziellen Behandlung von Nachschussansprüchen.
II. Voraussetzungen für die Rückzahlung
A. Keine Deckung einer Unterbilanz (Abs 1)
2
§ 74 Abs 1 regelt, dass die...