GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 64
Materialien: Stammfassung: RV 236 BlgHH 17. Sess 78; HHB 272 BlgHH 17. Sess 9.
Literatur: Doralt, Zur schadenersatzrechtlichen Haftung des Geschäftsführers der GmbH bei fahrlässiger Krida, JBl 1972, 120; Jud, Jännerliste und Publizität, NZ 1983, 70; Kraus S.-F., Organhaftung und Ersatz des entgangenen Gewinns, wbl 2014, 311; Reich-Rohrwig, Pfändung ausstehender Stammeinlagen nach dem Firmenbuchgesetz, ecolex 1991, 248; Ruhm/Toms, Zur Haftung von faktischen Geschäftsführern und Nichtgesellschaftern, ecolex 2009, 682; Schopper, Einzahlung ausständiger Stammeinlagen und Verfahrensvorschriften im Spiegel der Rechtsprechung, SWK 2005, W 35; Schopper/Walch, Unternehmensrechtliche Verjährungsregeln und ihr Verhältnis zum allgemeinen Zivilrecht, ÖBA 2013, 418; Walch, Die subsidiäre Anwendbarkeit des allgemeinen Zivilrechts im GmbHG (2014); s auch die Literatur zu § 63.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Abs 1 – Anmeldung der Einforderung und Veröffentlichung | ||
A. | Anmeldung der Einforderung | ||
B. | Veröffentlichung | ||
C. | Einzahlungen unter Außerachtlassung der Vorschriften von § 64 Abs 1 | ||
III. | Abs 2 – Haftung der Geschäftsführer |
I. Allgemeines
1
§ 64 besteht bereits seit Inkrafttreten des GmbHG – abgesehen von eine...