GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 16 SpaltG Auskunftserteilung
Materialien: Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6.
Literatur: Doralt, Zur Gestaltung handelsrechtlicher Vorschriften über die Spaltung, in FS Kastner II (1992) 131; Grossmann, Gläubigerschutz bei Abspaltungen (2010); Kalss, Ausgewählte Fragen der Haftung der sonstigen Gesellschaften gemäß § 15 SpaltG, wbl 2003, 49; Kalss, Ausprägungen und Auswirkungen des Transparenzgebots im Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, in FS Doralt (2004) 275; Kalss/Linder, Minderheits- und Einzelrechte von Aktionären (2006); Napokoj, Praxishandbuch Spaltung2 (2015); Reich-Rohrwig, Das neue Spaltungsgesetz. Ein erster Überblick, ecolex 1993, 523; Schimka/Schörghofer, Die Auskunftspflicht des Kommanditisten nach § 171 Abs 1 Satz 2 UGB, ÖBA 2010, 157; Stockenhuber, Das österreichische Spaltungsgesetz, RIW 1994, 278.
Übersicht
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I. Auskunftserteilung
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Trotz des Erfordernisses der Vermögenszuordnung im Rahmen des Spaltungsplans/Spaltungs- und Übernahmevertrags mag Außenstehenden die Zuordnung einer bestimmten Verbindlichkeit nicht klar ersichtlich sein. Zu diesem Zweck normiert § 16 SpaltG ein Auskunftsrecht zu Gunsten desjenigen, der durch die Spaltung in seinen re...