Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
20 Zivilluftfahrtwesen
Literatur
Themel, Neuerungen im Gebührengesetz 1957 durch das Abgabenänderungsgesetz 2022, taxlex 2022, 297.
1
Durch das AbgÄG 2022, BGBl I 2022/108, wurden in § 14 TP 20 GebG Pauschalierungen im Zivilluftfahrtwesen mit Wirksamkeit vom eingeführt.
Die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2022 lauten insoweit (RV, 1534 BlgNR 27. GP):
Für die Bewilligung und Beantragung von Außenlandungen und Außenabflügen fallen derzeit gemäß Tarifpost 382 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV) Bundesverwaltungsabgaben sowie Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 an. Aus Gründen der Kostentransparenz und der Verwaltungsvereinfachung sowie zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungsvollzuges soll zukünftig ausschließlich eine Erledigungsgebühr für die Bewilligung einer Außenlandung und eines Außenabfluges gemäß § 9 Abs. 2 LFG sowie für die Bewilligung des Abwerfens von Sachen gemäß § 133 Abs. 2 LFG eingehoben werden. Zudem soll aufgrund der ergangenen Rechtsprechung des VwGH (vgl. zur TP 382 BVwAbgV) die Höhe der Gebühr pro bewilligten Ort und Zeitraum – unabhängig von der Anzahl der bewilligten Luftfahrzeuge – gedeckelt werden. Die Bewilligung eines alternati...