Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
1. Aufl. 2023
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§ 14 TP 2 Amtliche Ausfertigungen
Literatur
Sämann, Wie sind gewerberechtliche Eingaben und Ausfertigungen zu stempeln? ÖStZ 1962, 175; Graff, Stempelgebühren für gewerberechtliche Schriften, SWK 1979 AVI 3; Arnold, Die gebühren- und verkehrsteuerrechtlichen Bestimmungen im AbgÄG 1985, ZGV 1985, 23; Feuchtinger/Wolf, Erhöhte Gebühren für Standortverlegung rechtswidrig, SWK 2001, S 253; Fellner, Gebührenrechtlich maßgebliche Gesetzesbeschlüsse zum Jahresende 2009, SWK 2010, S 52; Themel, Highlights aus den Gebührenrichtlinien 2019, SWK 2019, 445.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Die amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 Abs 1 Z 1 GebG | ||
III. | Die amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 Abs 1 Z 2 bis 10 GebG | ||
A. | Ausfertigung für freie Berufe nach § 14 TP 2 Abs 1 Z 2 GebG | ||
B. | Verleihung der Staatsbürgerschaft (§ 14 TP 2 Abs 1 Z 3 GebG) | ||
C. | Sonstige Ausfertigungen (§ 14 TP 2 Abs 1 Z 4 - 7 GebG) | ||
D. | Bergbehördliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 Abs 1 Z 8 und 9 GebG) | ||
E. | Bewilligung der Namensänderung (14 TP 2 Abs 1 Z 10 sowie Abs 2 GebG) |
I. Allgemeines
1
Die Gebühr für die in dieser Tarifpost zusammengefassten amtlichen Ausfertigungen wird für die Beurkundung der Verleihung von Berechtigungen erhoben.
Gegenstand dieser Tarifpost sind rechtserzeugende und rechtsbezeugende Ausfertigungen, die in den einzelnen Ziffern erschöpfend aufgezählt sind.
Die Z 1...