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Themel/Ofner (Hrsg)

Gebühren und Verkehrsteuern, Band I

Kommentar | Stempel- und Rechtsgebühren

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4504-9

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Dokumentvorschau
Themel/Ofner (Hrsg) - Gebühren und Verkehrsteuern, Band I

§ 13

Christian Themel

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gebührenschuldner (§ 13 Abs 1 GebG)
17
II.
Gesamtschuldverhältnis zwischen mehreren Gebührenschuldnern (§ 13 Abs 2 GebG).
815
III.
Gebührenschuld beim Handeln im fremden Namen (§ 13 Abs 3 GebG)
1619
IV.
Entrichtung der festen Gebühren (§ 13 Abs 4 GebG)
2023

I. Gebührenschuldner (§ 13 Abs 1 GebG)

1

Im § 13 Abs 1 GebG wird bestimmt, wer hinsichtlich der Stempelgebühren als Gebührenschuldner in Betracht kommt. Diese Person ist damit Abgabepflichtiger im Sinne des § 77 Abs 1 BAO.

2

Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl

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