Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
1. Aufl. 2023
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§ 19
Literatur
Arnold, Wird das zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossene Nebengeschäft (§ 19 Abs 2 Satz 2 GebG) durch die Unwirksamkeit des Hauptgeschäftes gebührenpflichtig? ÖStZ 1976, 178; Huemer, Darlehensvertrag mit pfandrechtlicher Sicherstellung der Darlehensforderung, ZGV 1976, 4, 1; Huemer, Nochmals: Gebührenpflicht des zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossenen Nebengeschäftes, ÖStZ 1976, 243; Moser, Gemischte Verträge im Gebührenrecht unter besonderer Berücksichtigung von Verträgen nach § 33 TP 5 GebG, taxlex 2009, 439; Fellner, Neuerungen im Gebührenrecht zum , SWK 2011, S 69; Gaier, Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte im Gebührengesetz, ÖStZ 2012, 56; Endfellner, Die Rechtsgeschäftsgebühr bei Bestandverträgen mit anderstypischen Nebenverpflichtungen – Eine Systematisierung anhand der Judikatur, ecolex 2016, 1005.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Mehrere Leistungen (Nebenleistungen) in einem Rechtsgeschäft (§ 19 Abs 1 GebG) | |
II. | Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 Abs 2 Satz 1 GebG) | |
III. | Befreiung für Nebengeschäfte (§ 19 Abs 2 Satz 2 GebG) |
I. Mehrere Leistungen (Nebenleistungen) in einem Rechtsgeschäft (§ 19 Abs 1 GebG)
1
§ 19 GebG enthält Bestimmungen über die Zusammenrechnung mehrerer vereinbarter Leistungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Hundertsatzgebühren.
2
Nach § 19 Abs 1 GebG sind zunächst mehrere vers...