GebG | Gebührengesetz
1. Aufl. 2018
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§ 19
Literatur
Bona, Zweifelsfragen im Gebührenrecht, ÖStZ 1956, 7; Stoll, Das Steuerschuldverhältnis (1972); Arnold, Wird das zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossene Nebengeschäft (§ 19 Abs 2 Satz 2 GebG) durch die Unwirksamkeit des Hauptgeschäftes gebührenpflichtig? ÖStZ 1976, 178; Huemer, Darlehensvertrag mit pfandrechtlicher Sicherstellung der Darlehensforderung, ZGV 1976, 4, 1; derselbe, Nochmals: Gebührenpflicht des zur Sicherung des Hauptgeschäftes abgeschlossenen Nebengeschäftes, ÖStZ 1976, 243; Moser, Gemischte Verträge im Gebührenrecht unter besonderer Berücksichtigung von Verträgen nach § 33 TP 5 GebG, taxlex 2009, 439; Fellner, Neuerungen im Gebührenrecht zum , ; Gaier, Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte im Gebührengesetz, ÖStZ 2012, 56.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Beurkundung mehrerer Leistungen eines Rechtsgeschäfts in einer Urkunde (Abs 1) | ||
III. | Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (Abs 2 Satz 1) | ||
A. | Regelungsinhalt und Systematik | ||
B. | Ausnahmen | ||
IV. | Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (Abs 2 Satz 2) | ||
A. | Regelungsinhalt und Systematik | ||
B. | Das Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäft | ||
C. | Parteienidentität | ||
D. | Urkundenidentität | ||
E. | Gebühren- oder Verkehrsteuerpflicht des Hauptgeschäfts | - |