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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Dokumentvorschau
Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 8 [Höhe der Familienbeihilfe sowie Erhöhungsbetrag]

Christian Lenneis

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Höhe der Familienbeihilfe
1
A.
Alter des Kindes (Abs 2)
2
B.
Anzahl der Kinder (Abs 3)
3
C.
Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe (Abs 4)
5
D.
Erhöhung der Familienbeihilfe für September (Abs 8)
6
E.
Berechnungsbeispiel
7
II.
Erhebliche Behinderung
A.
Grundsätzliche Voraussetzungen (Abs 5)
B.
Verfahren (Abs 6)
C.
BehinderteneinstellungsG
D.
EinschätzungsVO (BGBl II 2010/261)
E.
Richtlinien zur RichtsatzVO
F.
Gesetzliche Vorschriften des FLAG sowie Judikatur
1.
Anspruch auf Grund- bzw Erhöhungsbetrag
2.
Langjährige Berufstätigkeit
3.
Ausschluss wegen Anstaltspflege bzw Heimerziehung
4.
Hierzu ergangene Erkenntnisse des VwGH
G.
Gutachten
1.
Allgemeines
2.
Einzelfälle
3.
Erhöhte Mitwirkungspflichten
H.
Begünstigungen im Einkommensteuerrecht

I. Höhe der Familienbeihilfe

1

Diese bestimmt sich nach

dem Alter der Kinder (Abs 2),

deren Anzahl (Abs 3),

und erhöht sich

bei erheblich behinderten Kindern (Abs 4–6).

Nach Abs 8 wird weiters der Gesamtbetrag an FB für September erhöht.

Diese Regelungen gelten bei Vollwaisen (§ 6 Abs 2) bzw diesen gleichgestellten Personen (§ 6 Abs 5) entsprechend. Eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder ist bei einem Eigen...

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

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