Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 6 [Eigenanspruch auf Familienbeihilfe]

Christian Lenneis

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines
1
A.
Primär anspruchsberechtigter Personenkreis
1
B.
Eigenanspruch
2
C.
Reihenfolge des Anspruchs
3
D.
Einkommensgrenzen (Abs 3)
4
II.
Vollwaisen
7
A.
Begriff
7
B.
Eigenanspruch von minderjährigen und volljährigen Vollwaisen (Abs 1)
8
1.
Allgemeines
8
2.
Unterhaltsanspruch durch (früheren) Ehegatten
9
C.
Eigenanspruch von volljährigen Vollwaisen (Abs 2)
D.
Den Vollwaisen gleichgestellte Personen (Abs 5; „Sozialwaisen“)
1.
Keine überwiegende Unterhaltsleistung durch Eltern
2.
Heimerziehung

I. Allgemeines

A. Primär anspruchsberechtigter Personenkreis

1

Die primäre Berechtigung zum Bezug von FB ergibt sich aus § 2 Abs 1 bis 3. Nach § 2 Abs 3 sind Kinder einer Person

a)

deren Nachkommen (also auch zB Enkel),

b)

deren Wahlkinder und deren Nachkommen,

c)

deren Stiefkinder,

d)

deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a ABGB).

FB wird also in erster Linie für Personen bezogen, denen Kindeseigenschaft nach § 2 Abs 3 zukommt. Irrelevant ist es dabei, ob die Kinder minderjährig oder volljährig sind. Allerdings steht für volljährige Kinder FB nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 1 lit b–k zu (s § 2 Rz 28 ff).

B. Eigenanspruch

2

Dieser besteht für minderjährige (§ 6 Abs 1) u...

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