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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 31e [Haftung der Schulerhalter]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Haftende und Haftungsgläubiger
2
A.
Haftung des Schulerhalters
2
B.
Haftung der Arbeitnehmer des Schulerhalters
4
C.
Partei im finanzbehördlichen Haftungsverfahren
7
D.
Haftungsgläubiger
9
III.
Haftungsgegenstand
IV.
Ersatz
V.
Finanzamt, Verfahren
VI.
Billigkeitsregelung

I. Allgemeines

1

Ein komplexes System wie die Schulbuchaktion (SBA) benötigt angesichts der eingesetzten finanziellen Mittel (s § 31 Rz 3) auch ein Instrumentarium zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs.

Während § 31d Abs 4 eine Rückstellungs- bzw Ersatzpflicht des Schülers und seiner (seines) Erziehungsberechtigten vorsieht, regelt § 31e eine Haftpflicht „der Schule“ bei Unregelmäßigkeiten in der Abwicklung der SBA.

Verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen – für Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrer, Schulbuchhändler und sonstige an der SBA Beteiligte – enthält § 31h.

Mit dem BudgetbegleitG 2011 BGBl I 2010/111 wurde – rückwirkend mit (§ 55 Abs 17) – § 31e neu gefasst. Die Haftung für die richtige Ausgabe der – aufgelassenen – Schulbuchgutscheine entfiel. Neu wurde eine Haftung für die korrekte Bekanntgabe der Schülerzahl statuiert. Die Bagatel...

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