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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 31c [Ausfolgung der Schulbücher]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Allgemeines
1
A.
Bisherige Rechtslage
1
B.
Regelungsinhalt des § 31c neu
2
II.
Pflichten der Schulerhalter
3
III.
Überblick über den Ablauf der jährlichen SBA
4
A.
Budgetierung
4
B.
Bedarfsplanung
5
C.
Durchführung
6
D.
Verrechnung
7
E.
Ausfolgung
8
F.
Rückgabe
9
IV.
Beschaffung der Schulbücher
A.
SBA-Online
B.
Vertragspartner
C.
Verbotene Vorteilsgewährung
D.
Bestellung
E.
Lieferung
F.
Stornierungen
V.
Verrechnung der Schulbücher
VI.
Bestätigung der Schulbehörde
VII.
Finanzamt
VIII.
Aufzeichnungs- und Auskunftspflicht
IX.
Verfahren bei strittigen Ansprüchen

I. Allgemeines

A. Bisherige Rechtslage

1

§ 31c lautete bis zum BudgetbegleitG 2011:

„§ 31c. (1) Zur Ausgabe der Schulbücher oder der Gutscheine (§ 31b Abs. 1) und der Erlagscheine für die Einzahlung des Selbstbehaltes an die Schüler (§ 31 Abs. 1) sind die Schulerhalter der im § 31 genannten Schulen verpflichtet.

(2) Die Schulbücher oder Schulbuchbelege sind den Schulerhaltern über Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung hat bei dem für die jeweilige Schule zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Insoweit Verträge gemäß § 31b Abs. 2 bestehen, kann der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die Sch...

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