FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz
1. Aufl. 2011
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§ 31a [Notwendige Schulbücher]
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Schulbücher iSd SBA | ||
A. | Begriff | ||
B. | In Betracht kommende Schulbücher | ||
C. | Auswahl der Schulbücher | ||
D. | Schulbuchliste | ||
E. | Therapeutische Unterrichtsmittel | ||
F. | Unterrichtsmittel eigener Wahl | ||
II. | Schulbücher für mehrere Schulstufen | ||
III. | Verlorene oder unbrauchbar gewordene Schulbücher | ||
IV. | Schulbuchlimit | ||
A. | Verordnung | ||
B. | Schulbuchbudgets | ||
C. | Schulbuchbestellung |
I. Schulbücher iSd SBA
A. Begriff
1
In der SBA wird der Begriff „Schulbücher“ einerseits für (gedruckte) Schulbücher ieS, für elektronische Schulbuchergänzungen (SbX) sowie therapeutische Hilfsmittel (§ 31a Abs 1 Z 1) verwendet, aber andererseits auch allgemein für andere Unterrichtsmittel, die im Rahmen der SBA angeschafft werden können (§ 31a Abs 1 Z 2).
2
Ursprünglich sah § 31a Abs 1 Z 1 nur die Beschaffung von Schulbüchern „einfachster Ausstattung“ vor. Diese Einschränkung entfiel mit der Öffnung der Schulbuchaktion für alternative Unterrichtsmittel.
Mit dem BudgetbegleitG 2011 wurde rückwirkend ab (§ 55 Abs 17) die gesetzliche Definition in Abs 1 Z 1 lit a um die „elektronische Schulbuchergänzung“ (= SbX) erweitert – bereits bisher ging die Verwaltungspraxis auch hier von einem Schu...