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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30k [Arbeitgeberbestätigung, Kostentragung]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Antrag
1
II.
Bestätigung
3
III.
Weg Wohnung Ausbildungsstätte
8
IV.
Zeitraum
V.
Formulare
VI.
Kosten

I. Antrag

1

Wie bei der SFF (§ 30f Rz 34 ff) ist für die LFF ein – als solcher bei der LFF im FLAG nicht bezeichneter – Antrag an das Verkehrsunternehmen auf Ausstellung eines Freifahrausweises erforderlich. Hierfür steht das Formular Beih 93 zur Verfügung.

2

Anders als bei der SFF nach § 30f Abs 2 (s § 30f Rz 35 f) ist im FLAG eine Vertretung des Lehrlings durch den Erziehungsberechtigten nicht ausdrücklich vorgesehen; das Formular Beih 93 sieht die Antragstellung durch den Lehrling selbst vor.

II. Bestätigung

3

Auf dem Formular Beih 93 hat der Lehrberechtigte zu bestätigen:

Name und Anschrift des Lehrbetriebs (der betrieblichen Ausbildungsstätte),

den oder die Lehrberuf(e),

die Zeit des Besuchs des Lehrbetriebs (der betrieblichen Ausbildungsstätte),

die Wochentage, an denen im Lehrbetrieb (der betrieblichen Ausbildungsstätte) die Lehre absolviert wird,

wo der Berufsschulbesuch erfolgt,

um welche Art der Berufsschule (s § 30j Rz 31) es sich handelt,

dass keine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit, etwa im Werkverkehr, besteht.

4

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FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

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