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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Dokumentvorschau
Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30j [Lehrlingsfreifahrten]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines zu Lehrlingsfahrtenbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt
1
II.
Verträge betreffend Lehrlingsfreifahrt
4
A.
Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes
4
B.
Tarife
9
III.
Voraussetzungen für die Lehrlingsfreifahrt
IV.
Lehre, Lehrling, Berufsschule
A.
Lehre, Lehrling, Lehrberechtigte
B.
Lehrgänge und Lehrlingsstiftungen nach dem JASG
C.
Berufsschule
V.
Fahrausweis
VI.
Eigenanteil (Selbstbehalt)

I. Allgemeines zu Lehrlingsfahrtenbeihilfe und Lehrlingsfreifahrt

1

Das österreichische duale Lehrlingsausbildungssystem sieht eine Kombination aus betrieblicher Ausbildung im Rahmen eines Lehrverhältnisses (s Rz 14 ff) und aus schulischer Ausbildung an einer Berufsschule vor (s Rz 28 ff).

2

Während Lehrlingen für die Fahrt zur und von der Berufsschule ebenso wie anderen Schülern seit dem Schuljahr 1971/72 Schülerfreifahrt (SFF) und Schulfahrtbeihilfe (SFB) zur Verfügung stand (s § 30a Rz 1), führte erst die Nov BGBl 1992/311 für Fahrten zur und von der betrieblichen Ausbildungsstätte ab die Lehrlingsfreifahrt (LFF) und die Nov BGBl 1994/511 ab die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (LFB) ein.

Abschnitt Ib („Freifahrten für Lehrlinge“) umfasste zunäc...

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