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Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Dokumentvorschau
Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30i [Unpfändbarkeit, Gebührenbefreiung]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Unpfändbarkeit des Schulfahrtbeihilfenanspruchs
1
II.
Stempelgebühren
4

I. Unpfändbarkeit des Schulfahrtbeihilfenanspruchs

1

Mit der Exektionsordnungs-Novelle BGBl 1991/228 wurde in § 30i die Nichtpfändbarkeit des Anspruchs auf Schulfahrtbeihilfe nach § 290 Abs 1 Z 9 Exekutionsordnung RGBl 1896/79 (EO) normiert.

2

§ 290 EO lautet auszugsweise:

§ 290. (1) Unpfändbar sind Forderungen auf folgende Leistungen:

9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge;

10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlaß der Geburt eines Kindes zu gewähren sind, soweit sie nicht unter § 290a Abs. 1 Z 6 fallen, insbesondere das Kinderbetreuungsgeld, das Karenzurlaubsgeld, die Karenzurlaubshilfe, die Teilzeitbeihilfe, die Sondernotstandshilfe und das Sonderkarenzurlaubsgeld sowie die Geburtenbeihilfe und die Sonderzahlung zur Geburtenbeihilfe;

11. Beihilfen und Stipendien, die Schülern und Studenten gewährt werden;

(2) Die Unpfändbarkeit gilt nicht, wenn die Exekution wegen einer F...

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