zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 30h [Rückforderungs-, Ersatz- und Strafbestimmungen]

Rudolf Wanke

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Rückzahlung zu Unrecht bezogener Schulfahrtbeihilfe
1
II.
Ersatz zu Unrecht in Anspruch genommener Schülerfreifahrt
3
A.
Ersatzpflicht
3
B.
Verfahren
C.
Abstandnahme von der Ersatzpflicht
III.
Aufsichtsbehördliche Abstandnahme
IV.
Verwaltungsübertretung

I. Rückzahlung zu Unrecht bezogener Schulfahrtbeihilfe

1

Hat der Anspruchsberechtigte (§ 30a Abs 1) Schulfahrtbeihilfe (SFB) zu Unrecht bezogen, ist diese zurückzuzahlen.

Zu Unrecht bezogen ist SFB auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass kein Anspruch auf FB gegeben war.

Auf ein Verschulden kommt es bei der Rückzahlungspflicht – anders als im Verwaltungsstrafverfahren nach Abs 4 – nicht an (vgl Jonak/Kövesi, Das österreichische Schulrecht12, 1648).

2

Das Verfahren entspricht jenem bei der Zurückzahlung zu Unrecht bezogener FB. Siehe daher die Kommentierung zu § 26 Rz 1 ff.

II. Ersatz zu Unrecht in Anspruch genommener Schülerfreifahrt

A. Ersatzpflicht

3

Abs 2 enthält eine – öffentlich-rechtliche – Ersatzpflicht des Schülers hinsichtlich des vom Bund für die Schülerfreifahrt (SFF) im Linienverkehr nach § 30f Abs 1 und 2 geleisteten Fahrpreises, wenn SFF zu Unrech...

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.