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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Dokumentvorschau
Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 58 Besondere Bestimmungen bei Änderungen des Bebauungsplanes durch Verschmälerung, Verbreiterung, Auflassung oder Änderung der Verkehrsflächen

(EB zur Nov 1976)

Die Regelung des § 58 über die bei Straßenverbreiterungen oder Straßenverschmälerungen bzw. bei der Auflassung von Verkehrsflächen überhaupt eintretenden zusätzlichen Abtretungsverpflichtungen oder eintretenden Verpflichtungen zur Einbeziehung von Grundflächen in die angrenzenden Bauplätze wird grundsätzlich beibehalten; die Bestimmungen werden lediglich hinsichtlich der Baulose ergänzt. Bezüglich der Bemessung der Entschädigung wird auf den vollen Grundwert abgestellt, um die bisher insbesondere im Enteignungsverfahren aufgetretene Diskrepanz zur Regelung des § 57, wonach der volle Grundwert zu ersetzen ist, auszuschließen.

(EB zur Nov LGBl 2003/10)

Die Einfügung des Abs 3a erfolgt im Zusammenhang mit der Neufassung des § 17 Abs 5 und der Änderung des § 18 Abs 2.

(EB zur Nov LGBl 2014/25)

Abs. 2 lit. d normiert derzeit die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rückstellung von Grundflächen nur für den Fall, dass eine seinerzeit unentgeltlich zur Verkehrsfläche abgetretene Fläche, die nach dem neuen Bebauungsplan nicht mehr abzu...

Bauordnung für Wien

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