Geuder/Fuch
Bauordnung für Wien
Kommentar
4. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3246-9
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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien
§ 9 Abgabepflicht, Anzeigepflicht und Haftung
Judikatur:
1. Hat der Bund im Rahmen seiner Kompetenz die unentgeltliche Benützung fremden Grundes angeordnet, so kann das Land nicht dafür eine Abgabe vorsehen ( Slg 10.305).