TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 6 Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch

Judikatur:

1. Bei der Erlassung eines Beseitigungsauftrages nach § 6 Gebrauchsabgabegesetz handelt es sich um keine baupolizeiliche Aufgabe. Berufungsbehörde ist daher nicht die BOB, sondern der Berufungssenat. Ein Auftrag zur Beseitigung ist im Gesetz nicht gedeckt, wenn eine entsprechende Gebrauchserlaubnis vorliegt (, BauSlg 117).

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.