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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 34 Kosten des Umlegungsverfahrens

Anmerkungen:

1) § 34 wurde mit der Nov LGBl 2009/25 neu gefasst.

2) Wird ein Umlegungsantrag von der Gemeinde – gemäß § 23 Abs 1 im öffentlichen Interesse liegend – eingebracht, so bestehen rechtliche Bedenken, den in einem solchen Fall gezwungenen Eigentümern die Kosten aufzuhalsen.

Bauordnung für Wien

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