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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 30 Rechtsstreitigkeiten während des Umlegungsverfahrens

Anmerkungen:

1) Vgl Anm 1 zu § 29.

2) Als vollzogen gilt die Umlegung offenbar erst am Umlegungstag (§ 32), weil erst an diesem Tag die im § 33 angeführten Rechtswirkungen eintreten.

3) Gemeint ist der Grundbuchsstand am Umlegungstag.

4) Beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Liegenschaft liegt.

Bauordnung für Wien

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