TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 20 Verwenden von Daten

(EB zur StF LGBl 2014/23)

Diese Bestimmung des Abs. 1 entspricht § 22e WBAG mit dem Art. 8 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten umgesetzt wurde. Der Informationsaustausch ist gemäß Art. 22 bis 26 der Verordnung (EG) 765/2008 (vgl. Erwägungsgrund 30) bei der Durchführung von Risikoanalysen im Rahmen von Marktüberwachungsprogrammen erforderlich. Diese Bestimmung soll in Hinblick auf die Anforderungen des Datenschutzgesetzes sicherstellen, dass die Markt-überwachungsbehörde die für den gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 erforderlichen Informationsaustausch benötigten Daten automationsunterstützt verarbeiten und übermitteln darf.

Die Bestimmung des Abs. 2 über die Ermächtigung zur personenbezogenen Datenübermittlung wurde in Anlehnung an die in § 10 Abs. 2 und 3 Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005, normierten Bestimmungen gefasst.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.