Bauordnung für Wien
4. Aufl. 2016
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§ 3 Technische Bewertungsstelle
(EB zur StF LGBl 2014/23)
Das OIB übernimmt die Aufgabe der Technischen Bewertungsstelle im Sinne der Art. 29 ff der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Eine Technische Bewertungsstelle führt in einem Produktbereich, für den sie benannt wird, Bewertungen durch und stellt die entsprechende Europäische Technische Bewertung aus. Eine „Europäische Technische Bewertung“ ist die dokumentierte Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale im Einklang mit dem betreffenden Europäischen Bewertungsdokument (Art. 2 Z 13 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011).