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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 1 Geltungsbereich

Geuder/Fuch

(EB zur StF LGBl 2014/23)

In Abs. 1 wurde der Geltungsbereich an die geänderten gemeinschaftsrechtlichen Rahmen angepasst. Gemäß Art. 2 Z 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Bauprodukten zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt der Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Da gemäß Art. 2 Z 17 der Verordnung (EU) Nr. 05/2011 unter „Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt zu verstehen ist, umfasst „Bereitstellung auf dem Markt“ auch das „Inverkehrbringen“.

Auch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Marktüberwachung und Akkreditierung hat Berührungspunkte zu dieser Vereinbarung. Während die Marktüberwachung aber in einer eigenen „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten“ geregelt wurde, ist die Akkreditierung im Bauproduktebereich nunmehr Kompetenz des Bundes.

Umfasst sind grundsätzlich alle Bauprodukte, somit sowohl der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegende als auch davon ausgenommene. Darunter fallen somit auch Bau produkte, die in der Baustoffliste ÖA angeführt sind. Daneben existiert noch der Bereich von Produkten,...

Bauordnung für Wien

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