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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 7 Ersatzpflanzung durch den Bewilligungsträger

Anmerkungen:

1) Die Verletzung der Anzeigepflicht ist nach § 13 Abs 1 ebenso strafbar wie die Nichtbefolgung der Ersatzpflanzung.

2) Die Frage, ob als Ersatzbäume in diesem Sinne auch Obstbäume zulässig sind, dürfte zu verneinen sein (s § 1 Abs 2 Z 3).

Bauordnung für Wien

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