Geuder/Fuch
Bauordnung für Wien
Kommentar
4. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3246-9
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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien
§ 2 Erhaltungspflicht
Anmerkung:
1) Art und Ausmaß der Erhaltungspflicht scheinen relativ unbestimmt; eine gewisse Bestimmung ergibt sich aus § 3 Abs 1. Stutzen ist erlaubt (§ 3 Abs 2).