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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 2 Pflichten des für die Bauführung Verantwortlichen

Anmerkungen:

1) Unnötig ist jeder Baulärm, der bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit sich nicht ergibt.

2) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.

3) Baulärm kann also auch durch Nichtbaugewerbetreibende (zB Spengler) erzeugt werden.

4) ZB bei der Pfuscherei.

Bauordnung für Wien

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