zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 7 Untersagung des Betriebes

Geuder/Fuch

(EB LGBl 2006/66)

Wenn der Betreiber einer Anlage diese nicht selbst außer Betrieb nimmt, obwohl sie eine Gefahr oder für den umschriebenen Personenkreis eine unzumutbare Belästigung darstellt, hat ihm die Behörde den Betrieb mit Bescheid zu untersagen. Mängelbehebungsaufträge und notstandspolizeiliche Maßnahmen können ebenfalls erlassen werden, diese ergehen allerdings auf Grund des § 129 der Bauordnung für Wien.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.