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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 6 Feststellung von Mängeln durch Eigentümer, Eigentümerinnen, Verfügungsberechtigte und Überprüfende

Geuder/Fuch

Anmerkung:

1) Aus der Formulierung ergibt sich, daß eine Verwalterhaftung nach § 135 Abs 3 WBO nicht unmittelbar zum Tragen kommt. Ein Gebäudeverwalter wird nur dann verantwortlich sein, wenn er als Verfügungsberechtigter in Frage kommt.

Bauordnung für Wien

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