Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 2 Begriffsbestimmungen

Geuder/Fuch

Anmerkung:

1) Zur Lagerung von Heizöl oder anderen brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55 °C.

Bauordnung für Wien

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