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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 18 Grundabtretungen zu Verkehrsflächen bei Abteilungen oder Bauführungen im Grünland oder in Sondergebieten

Anmerkungen:

1) Diese Regelung greift nur dann, wenn das betreffende Grundstück ans öG auch tatsächlich grenzt. Vgl auch Anm 3) zu § 17.

2) Historisch gesehen war die Abtretungsverpflichtung im ländlichen Gebiet und im Sondergebiet an Neu- und Zubauten geknüpft. Erst mit der Nov LGBl 2003/10 wurde diese Regelung eliminiert, die eine konkrete Berechnung ermöglichte. Die derzeitige Regelung ist exzessiv (was ist etwa bei einer Bewässerungsanlage mit 40 m Länge?) und daher offensichtlich verfassungswidrig.

Bauordnung für Wien

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