Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 60 Nichtigkeitsgründe

Geuder/Fuch

Anmerkung:

1) Die Zuständigkeit der BOB ist mit . erloschen. Nichtigerklärungen werden iS des BGBl I 2013/33 auch durch die rechtlich in Betracht kommende Oberbehörde weiter möglich sein.

Bauordnung für Wien

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