Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 22 Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin

Geuder/Fuch

Anmerkungen:

1) Die EB bleiben jeden Hinweis schuldig, welche Maßnahmen möglich sind, um die Benützung der Parkeinrichtungen auf befugte und eingewiesene Personen zu beschränken; dies wäre wohl nur durch einen angestellten Einweiser möglich.

2) Ein schriftlicher Aushang oder optische Signale, wie die EB vermeinen, ist sicher keine geeignete Maßnahme zur richtigen und gefahrlosen Benützung der Anlage.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.