Bauordnung für Wien
4. Aufl. 2016
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S. 816 3c. Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl 1990/75 idF LGBl 2003/8, über die zulässige Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal
Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1955, über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 20/1977, wird verordnet: