Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 7d Mehrzweckbauvorhaben

Geuder/Fuch

(EB zur Nov LGBl 2001/90)

Vgl den Hinweis bei § 7b.

§ 7d regelt den Fall der Verbindung eines Großbauvorhabens und eines Einkaufszentrums, wenn jedes für sich betrachtet die Grenzmaße des § 7b bzw § 7c nicht erreicht, jedoch gemeinsam diese Maße überschritten werden und soll dadurch entstehende Probleme bei der Zuordnung zu den Begriffen der § 7b und 7c vermeiden.

Anmerkungen:

1) Vgl Anm 1 zu § 7b.

2) Der Titel ist irreführend. Gemeint sind Kombinationen von Versammlungs‑, Veranstaltungs- und Sportanlagen mit EKZ. Vgl auch die Anm zu § 7b und 7c.

Bauordnung für Wien

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