Bauordnung für Wien
4. Aufl. 2016
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S. 781 IV. ABSCHNITT Betriebsvorschriften 1)
Anmerkung:
1) Zu beachten wird sein, daß bei Aufzügen in gewerblichen Betriebsanlagen bundesrechtliche Vorschriften für den Betrieb gelten (vgl hiezu insbes die Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 – ASV 1996, BGBl 1996/780 idgF). Das ist vor allem bei gewerblichen Garagen von Bedeutung (vgl hiezu § 4 GewO).