zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bauordnung für Wien (4. Auflage)

S. 771 2. Gesetz, mit dem Bestimmungen über den Bau und den Betrieb von Aufzügen erlassen werden ( Wiener Aufzugsgesetz 2006WAZG 2006), LGBl 2006/68 idF 2009/34, 2013/35 und 2016/17

(EB LGBl 2006/68 – Allgemeines)

Kernstück des Wiener Aufzugsgesetz 2006WAZG 2006 ist der Entfall der Bewilligungspflicht für die Errichtung oder wesentliche Änderung sowie der Anzeigepflicht von unwesentlichen Änderungen von Aufzügen. Diese werden durch die Pflicht des Eigentümers oder der Eigentümerin oder des oder der sonstigen Verfügungsberechtigten zur Vorlage von im Gesetz genannten Unterlagen, wie insbesondere das Abnahmegutachten durch einen Aufzugsprüfer oder eine Aufzugsprüferin nach Fertigstellung des Aufzuges an die Behörde ersetzt. Mit dem Abnahmegutachten wird bestätigt, dass die Ausführung des Aufzuges dem WAZG 2006 und den einschlägigen technischen Normen entspricht. Es werden Pflichten des Eigentümers oder der Eigentümerin oder des oder der sonstigen Verfügungsberechtigten, aber auch des oder der Überprüfenden normiert, deren Einhaltung die Sicherheit des Aufzuges gewährt. Darüber hinaus sollen zur Steigerung der Sicherheit von Aufzügen und zur Hintanhaltung von Unfällen bereits bestehende Aufzüge auf Sicherheitsmängel überprüft und anschließend nach Maßgabe des j...

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.