Bauordnung für Wien
4. Aufl. 2016
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1. Wiener Bautechnikverordnung mit Richtlinien des OiB Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2015 – WBTV 2015), LGBl 2015/35
Auf Grund der § 118 Abs. 5 und 122 der Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 8/2015, wird verordnet: 1)
Anmerkung
1) Die Nov LGBl 2015/35 ist am in Kraft getreten. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.
Vorbemerkung zu den Anlagen der Bautechnikverordnung 2015 (WBTV 2015)
Die technischen Bauvorschriften der Länder weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachen. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ausgearbeitet.
Am empfahl die Landesamtsdirektorenkonferenz im Interesse einer möglichst weitreichenden H...