Bauordnung für Wien
4. Aufl. 2016
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§ 140 Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
(EB zur Nov 2009/25)
In dieser Bestimmung wird entsprechend dem EU-Addendum zu den vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Legistischen Richtlinien 1990 ein zusammenfassender Hinweis auf die Bestimmungen der BO, in denen Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird, aufgenommen.