Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 133 Wirkungsbereich der Bauausschüsse der Bezirksvertretungen

Geuder/Fuch

(EB zur Nov 2009/25)

In dieser Bestimmung werden aus systematischen Gründen die Angelegenheiten, in denen der Bauausschuss der örtlich zuständigen Bezirksvertretung als Behörde tätig wird, sowie die diesbezüglichen Verfahrensvorschriften, die bisher lediglich für Abweichungen gemäß § 69 geregelt waren, zusammengefasst.

Anmerkungen:

1) Trotz erheblicher rechtsstaatlicher Bedenken wurde mit der Nov 2009/25 der Wirkungsbereich der Bauausschüsse weiter ausgebaut und § 133 neu gefasst. Völlig ungeklärt ist die Situation, wenn ein Bauvorhaben über Bezirksgrenzen geht; berührt ein Bauvorhaben die Gemeindegrenzen (§ 139 Abs 2 lit d), reicht das Problem in die Verfassungssphäre, zumal die Bauausschüsse Gemeindebehörden sind.

2) Vgl auch die Zuständigkeit nach § 7 Abs 3 KGG.

Bauordnung für Wien

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