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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 110 Erschließung

Anmerkungen:

1) Vgl die OIB-RL 4 Pkt 2 (unter Teil III, Kap 1).

2) Unbeschadet der Bestimmungen des Art VI haben die Bestimmungen der § 110–115 nur insoweit Anwendung zu finden, als nicht Sondervorschriften bestehen. Solche enthalten das Wiener Veranstaltungsstättengesetz LGBl 1978/4 idgF, das Wiener Kinogesetz LGBl 1955/18 idgF und das Wiener Veranstaltungsgesetz LGBl 1971/12 idgF.

3) Zur Verpflichtung zur Errichtung von Aufzügen s § 111.

Bauordnung für Wien

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