Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

Artikel IV

Geuder/Fuch

Anmerkungen:

1) Das war der .

2) Dzt gilt die V ABl 2010/20.

3) Diese Verpflichtung kann auch nach dem nicht mehr rückwirkend eingefordert werden.

Judikatur:

1. Die widmungsrechtliche Regelung über die Zulässigkeit von Bauten in Wohnzonen gemäß Art. IV Abs. 4 Bauordnung für Wien stellt eine widmungsrechtliche Regelung dar, die keinen Immissionsschutz beinhaltet. Auf die Einhaltung dieser Regelung hat der Nachbar somit im Lichte des § 134a Bauordnung für Wien kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht ().

Bauordnung für Wien

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