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Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 94 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke

Anmerkungen:

1) Vgl OIB-RL 2 Pkt 4 in Teil III, Kap 1. Beachtlich ist der Hinweis in den EB, dass Bestimmungen der RL 2 auch in den Fällen der RL 2.1 und 2.2 Relevanz genießen können.

2) Die alte Regelung des § 101 Abs 3 war wesentlich effizienter und rechtlich eindeutiger. Jetzt sind auch Bewilligungen nach § 70 WBO denkbar; eine Bauanzeige nach § 62 Abs 1 Z 4 WBO ist nur innerhalb eines Bauwerkes denkbar; ein Gleiches gilt für bewilligungsfreie Bauvorhaben nach § 62a Abs 1 Z 32 WBO.

3) Wenn auch schon vor der Nov LGBl 2008/24 Gegenstand einer Regelung iZm dem Brandschutz, gehört der letzte Satz des Abs 4 rechtssystematisch zu den § 7b und 7c WBO.

Judikatur:

1. In § 134a BO sind die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte grundsätzlich erschöpfend aufgezählt. Durch die Novelle LGBl Nr 24/2008, mit der mit § 92 Abs 2 BO und mit § 94 Abs 2 BO jeweils eine dem Schutz des Nachbarn in besonderer Weise dienende Bestimmung geschaffen wurde, wurden jene Regelungen der BO, die der Annahme eines diesbezüglichen Nachbarrechtes entgegenstehen (insbesondere § 134 Abs 3 BO) dahingehend geändert, dass nunmehr jedenfalls auch die § 92 Abs 2 und 94 Abs 2 BO...

Bauordnung für Wien

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