Geuder/Fuch

Bauordnung für Wien

Kommentar

4. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3246-9

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Geuder/Fuch - Bauordnung für Wien

§ 93 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes

Geuder/Fuch

Anmerkungen:

1) Vgl hiezu OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 in Teil III, Kap 1, insbes RL 2 Pkt 3.

2) S die Definition im § 87 Abs 5.

3) Es fragt sich, welche sinnvolle Abgrenzung zwischen Bauwerksteil und Bauteil bestehen soll. Wenn nach § 87 Abs 4 ein Bauteil ein abgrenzbarer Teil eines Bauwerkes ist, erhebt sich die Frage, ob die Abgrenzung eine rechtliche, faktische oder technische ist. Auch die EB geben darüber keine Auskunft. Vermutlich sind mit Bauteilen technische Spezifika gemeint, während der Bauwerksteil der Oberbegriff sein soll. Das hätte aber in diesem Fall wesentlich konkreter definiert werden müssen.

Bauordnung für Wien

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