BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 72 Schlussbestimmungen
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 72
Abs. 1: Mit dem Termin des Inkrafttretens sind z.T. umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen (wie z.B. die zeitgerechte Anpassung von Formularen und Arbeitsprogrammen u.dgl.) verbunden.
Abs. 2: betrifft in erster Linie zum Beispiel die mit der NÖ Bauordnung 2014 untrennbar verbundene NÖ Bautechnikverordnung 2014.
Materialien zur NÖ BauO 1996
MB 8200-0
Zu § 78 NÖ BauO 1996:
Bei der Festlegung des Termines des Inkraftretens dieses Gesetzes wird zu beachten sein, daß sich sehr viele Vollzugsorgane damit vertraut machen müssen und daß nicht nur mehrere Durchführungsverordnungen, sondern auch viele Formulare und Computerprogramme von Gemeinden an dieses Gesetz angepaßt werden müssen.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/1.
§ 72 NÖ BO 2014 entspricht im Wesentlichen – abgesehen vom Datum im Abs 1 und dem Verweis im Abs 3 – § 78 NÖ BauO 1996 idF LGBl 8200-0.
1) Die NÖ BO 2014 wurde mit LGBl 2015/1 am kundgemacht und trat am in Kraft. Die Legisvakanz ist in Hinblick auf den in den Materialien angesprochenen Umstand, dass sich sehr viele Vollzugsorgane erst damit vertraut machen müssen und Durchführungsverordnungen, Formulare und Computerprogramme angepasst werden müssen, bemerk...