BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 71 Sprachliche Gleichbehandlung
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 71
Entsprechend dem Gender Mainstreaming wurde die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter auch in der NÖ Bauordnung 2014 verankert, wobei – im Sinn einer leichteren Lesbarkeit der Regelungsnormen – die Vorgangsweise, die auch in bundesrechtlichen Regelwerken (z.B. die hier nachgebildete Bestimmung des § 56 VwGVG) sowie auch in anderen Landesgesetzen bereits gewählt wurde.
Anmerkung
0) IdF LGBl 2015/1.