BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 53 Ermittlung der Höhen von Bauwerken
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 53
[Anmerkung: Von der Wiedergabe der Erl des § 53 NÖ BO 2014 in der Stammfassung wurde im Hinblick auf die umfassende Neuregelung mit der Nov LGBl 2017/50 Abstand genommen. Soweit diese Erl noch relevant sind, wird dies bei der Kommentierung berücksichtigt.]
Materialien zur Nov LGBl 2017/50 der NÖ BO 2014
Zu § 53
In Zusammenhang mit der Überarbeitung der Feststellung des Geländes bzw. der baurechtlich relevanten Veränderung des Geländes, der Einführung des Begriffes des Bezugsniveaus, welcher künftig als Grundlage für die Berechnung der Gebäudehöhe dienen soll, wurden die bisher sehr komplexen Regelungen bezüglich der Ermittlung der Höhe der Bauwerke überarbeitet und werden – bei im wesentlichen gleichem bzw. nur wenig verändertem Inhalt – neu formuliert und anhand einiger Abbildungen verständlicher gestaltet. So wird von der Notwendigkeit der Bildung von Frontabschnitten Abstand genommen. Stattdessen wird nun nach jedem Knick mit einem Winkel von mehr als 45° und nach jedem Rücksprung von mehr als 1 m eine eigene Gebäudefront gebildet.
Zusätzlich werden die neuen Bestimmungen bezüglich des für die Ermittlung...