BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
10. Aufl. 2018
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§ 39 Ergänzungsabgabe
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 39
Die Ergänzungsabgabe hat sich aus einem besonderen Berechnungsmodus des Aufschließungsbeitrages (der sog. Differenzmethode) entwickelt und setzt sich die Formel daher aus den aus der Aufschließungsabgabe bekannten Berechnungsfaktoren zusammen.
Modifizierungen wurden zuletzt allerdings aufgrund der Neuregelung des § 54, also der Regelungen für Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan, notwendig. Nicht nur der Neu- sondern auch der Zubau (Erweiterung, Aufstockung) soll – aufgrund der Gleichsetzung mit anderen Vorhaben und Abgabenanlässen – Anlass für eine Ergänzungsabgabe sein.
Materialien zur Nov LGBl 2017/50 der NÖ BO 2014
Erl zu § 39 Abs 1
Mit dem Einschub im 1. Satz und dem Entfall des 2. Satzes erfolgt eine Anpassung aufgrund der nunmehr vorgesehenen Bewilligungspflicht für Grenzänderungen im Bauland. Durch die Ergänzung des Klammerzitates soll klargestellt werden, dass nicht nur (wie bisher) baubehördlich bewilligte Grenzänderungen „(§ 10)“, sondern auch allfällige Änderungen von Bauplätzen im Rahmen von Baulandumlegungen den Tatbestand für die Vorschreibung von Ergänzungsabgaben erfüllen. Die Anwendbarkeit der Ausnah...